Sind Ihre digitalen Angebote BFSG-konform – oder riskieren Sie Bußgelder?
Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 müssen viele Unternehmen gesetzlichnachweisen, dass ihre digitalen Dienstleistungen barrierefrei zugänglich sind.
👉 Jetzt ist Handeln Pflicht – nicht mehr Kür!
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Was schreibt das BFSG konkret vor?
Das Gesetz verpflichtet Unternehmen dazu, die Barrierefreiheit digitaler Angebote (z. B. Websites, Apps, Self-Services) sicherzustellen und öffentlich nachvollziehbar zu dokumentieren.
Wer muss handeln?
Das BFSG betrifft alle Unternehmen, die digitale Dienstleistungen für Verbraucher anbieten – z. B.:
- ✅ Webshops & E-Commerce-Plattformen
- ✅ Banken, Versicherungen & Finanzdienstleister
- ✅ Telekommunikationsunternehmen
- ✅ Mobilitätsdienste (z. B. ÖPNV, Carsharing, Reiseportale)
👉 Achtung: Auch bestehende Angebote müssen angepasst werden – nicht nur neue.
Wer ist ausgenommen?
- ❌ Reine B2B-Angebote
- ❌ Unternehmenswebsites ohne Funktion (z. B. Image-Seiten)
- ❌ Kleinstunternehmen (< 10 Mitarbeitende & < 2 Mio. € Umsatz)
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Was muss die Barrierefreiheitserklärung enthalten?
Laut § 14 BFSG i. V. m. Anlage 3 sind folgende Inhalte verpflichtend:
- Beschreibung der Dienstleistung
- Grad der Barrierefreiheit + Einschränkungen
- Hinweise zur Nutzung & Zugänglichkeit
- Beschreibung gesetzlicher Anforderungen
- Zuständige Marktaufsichtsbehörde
Wichtig: Die Erklärung selbst muss barrierefrei zugänglich sein – z. B. lesbar für Screenreader, gut verständlich und auffindbar.
📌 Veröffentlichungspflicht:
- Auf der Website oder in der App
- Sichtbar & dauerhaft erreichbar (z. B. Footer-Menü)
- Optional: Aufnahme in Ihre AGB
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Was droht bei Verstößen?
Wer die gesetzlichen Vorgaben nicht oder verspätet umsetzt, muss mit ernsten Konsequenzen rechnen:
- ⚠️ Bußgelder bis zu 100.000 €
- ⚠️ Abmahnungen durch Wettbewerber (§ 3a UWG)
- ⚠️ Marktaufsicht kann Prüfung & Maßnahmen anordnen
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Handeln Sie jetzt – bevor es teuer wird!
Ich unterstütze Sie mit einer rechtssicheren und pragmatischen Umsetzung:
✅ Erstellung Ihrer Barrierefreiheitserklärung
✅ Analyse Ihrer digitalen Angebote
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✅ Praxisleitfaden für Ihr Team
✅ Persönliche Beratung mit Augenmaß
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Knuth Schwarz
Der Digitale Zeitfinder
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