Seit 28. Juni 2025: Barrierefreiheit wird gesetzlich verpflichtend

Sind Ihre digitalen Angebote BFSG-konform – oder riskieren Sie Bußgelder?

Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 müssen viele Unternehmen gesetzlichnachweisen, dass ihre digitalen Dienstleistungen barrierefrei zugänglich sind.
👉 Jetzt ist Handeln Pflicht – nicht mehr Kür!

___________________________________________________________________________

Was schreibt das BFSG konkret vor?

Das Gesetz verpflichtet Unternehmen dazu, die Barrierefreiheit digitaler Angebote (z. B. Websites, Apps, Self-Services) sicherzustellen und öffentlich nachvollziehbar zu dokumentieren.

Wer muss handeln?

Das BFSG betrifft alle Unternehmen, die digitale Dienstleistungen für Verbraucher anbieten – z. B.:

  • ✅ Webshops & E-Commerce-Plattformen
  • ✅ Banken, Versicherungen & Finanzdienstleister
  • ✅ Telekommunikationsunternehmen
  • ✅ Mobilitätsdienste (z. B. ÖPNV, Carsharing, Reiseportale)

👉 Achtung: Auch bestehende Angebote müssen angepasst werden – nicht nur neue.

Wer ist ausgenommen?

  • ❌ Reine B2B-Angebote
  • ❌ Unternehmenswebsites ohne Funktion (z. B. Image-Seiten)
  • ❌ Kleinstunternehmen (< 10 Mitarbeitende & < 2 Mio. € Umsatz)

___________________________________________________________________________

Was muss die Barrierefreiheitserklärung enthalten?

Laut § 14 BFSG i. V. m. Anlage 3 sind folgende Inhalte verpflichtend:

  • Beschreibung der Dienstleistung
  • Grad der Barrierefreiheit + Einschränkungen
  • Hinweise zur Nutzung & Zugänglichkeit
  • Beschreibung gesetzlicher Anforderungen
  • Zuständige Marktaufsichtsbehörde
    Wichtig: Die Erklärung selbst muss barrierefrei zugänglich sein – z. B. lesbar für Screenreader, gut verständlich und auffindbar.

📌 Veröffentlichungspflicht:

  • Auf der Website oder in der App
  • Sichtbar & dauerhaft erreichbar (z. B. Footer-Menü)
  • Optional: Aufnahme in Ihre AGB

___________________________________________________________________________

Was droht bei Verstößen?

Wer die gesetzlichen Vorgaben nicht oder verspätet umsetzt, muss mit ernsten Konsequenzen rechnen:

  • ⚠️ Bußgelder bis zu 100.000 €
  • ⚠️ Abmahnungen durch Wettbewerber (§ 3a UWG)
  • ⚠️ Marktaufsicht kann Prüfung & Maßnahmen anordnen

___________________________________________________________________________

Handeln Sie jetzt – bevor es teuer wird!

Ich unterstütze Sie mit einer rechtssicheren und pragmatischen Umsetzung:

✅ Erstellung Ihrer Barrierefreiheitserklärung
✅ Analyse Ihrer digitalen Angebote
✅ Technische & inhaltliche Empfehlungen
✅ Praxisleitfaden für Ihr Team
✅ Persönliche Beratung mit Augenmaß

___________________________________________________________________________

Barrierefreiheit schützt Sie – und öffnet Türen

Sie schaffen Vertrauen, stärken Ihre Kundenbeziehungen und sichern Ihre Zukunftsfähigkeit.

📞 Jetzt unverbindliches Erstgespräch sichern – bevor Fristen verstreichen!
Ich zeige Ihnen, wie Sie Barrierefreiheit mit System umsetzen – und Risiken vermeiden.

___________________________________________________________________________

Knuth Schwarz
Der Digitale Zeitfinder
📧 office@der-digitale-zeitfinder.de
🌐 www.der-digitale-zeitfinder.de