Ab 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Wer Verbrauchern digitale Dienstleistungen anbietet, muss Barrierefreiheit nicht nur umsetzen – sondern auch öffentlich erklären.
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Was ist das BFSG – und was bedeutet es für Ihr Unternehmen?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet Unternehmen dazu, die Barrierefreiheit ihrer digitalen Dienstleistungen transparent und öffentlich zugänglich zu machen.
Wer ist betroffen?
– E-Commerce-Anbieter & Webshops
– Banken & Finanzdienstleister
– Telekommunikationsdienste
– Mobilitätsdienste (z. B. ÖPNV)
Nicht betroffen: B2B-Angebote, reine Image-Websites oder Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und < 2 Mio. € Umsatz.
Was muss in die Barrierefreiheitserklärung?
Laut §14 BFSG i. V. m. Anlage 3 muss Ihre Erklärung folgende Punkte enthalten:
– Beschreibung Ihrer Dienstleistung
– Hinweise zur Nutzung & Zugänglichkeit
– Grad der Barrierefreiheit & eventuelle Einschränkungen
– Angabe der zuständigen Marktaufsichtsbehörde
– Beschreibung der gesetzlichen Anforderungen
Und das Ganze barrierefrei gestaltet – also lesbar, verständlich und technisch zugänglich (z. B. für Screenreader).
Wo muss die Erklärung veröffentlicht werden?
– Auf Ihrer Website oder App
– Sichtbar & dauerhaft zugänglich (z. B. über Footer oder Menü)
– Optional auch in Ihren AGB
Was passiert, wenn Sie die Pflicht ignorieren?
Verstöße gegen das BFSG können erhebliche Folgen haben:
– Bußgelder bis zu 100.000 €
– Abmahnungen durch Wettbewerber (§3a UWG)
– Behördliche Prüfungen und Maßnahmen
Sichern Sie sich ab – mit professioneller Unterstützung
Als Experte für digitale Zugänglichkeit & rechtssichere Umsetzung unterstütze ich Sie mit:
– Erstellung Ihrer individuellen Barrierefreiheitserklärung
– Analyse Ihrer digitalen Angebote auf Barrierefreiheit
– Praxisleitfaden für Ihre Umsetzung
– Persönliche Beratung – individuell & verständlich
Jetzt handeln – und Vertrauen schaffen
Barrierefreiheit ist kein Risiko. Sie ist eine Chance: für Inklusion, Kundenzufriedenheit – und rechtliche Sicherheit.
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Kontakt
Knuth Schwarz
Der Digitale Zeitfinder
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